Es mag von Interesse sein, anzumerken, dass die Vorstellung einer Dreigliederung der Gesellschaft
w auch in der Anthroposophie eine Rolle spielt. So hat Rudolf Steiner von einer "Dreigliederung des sozialen Organismus" gesprochen und damit das Geistesleben, den Staat und die Wirtschaft
gemeint.17Vgl. dazu Johannes Hemleben 1963: 120-123.
Damit haben wir eine Parallele zu unserer Unterscheidung von Superstruktur (Kultur
e), Struktur (Gesellschaft
e) und Infrastruktur, aber nur annähernd. Unser Unterscheidungskriterium war ja die Art der Beziehungen: Mensch-Ding bei der Infrastruktur, Mensch-Mensch bei der Struktur und Mensch-Idee bei der Superstruktur. Damit aber handeln wir uns die Schwierigkeit ein, dass dann die menschlichen Aktivitäten, die ein zusammenhängendes System wie z.B. die Wirtschaft betreffen, aufgeteilt werden müssen (vgl. 1.2.1). In der Interpretation von Rudolf Steiner herrscht also eine umgekehrte Betrachtungsweise vor. Das heisst dann, dass das wirtschaftende Tun nicht nur Mensch-Ding-Beziehungen, sondern auch zwischenmenschliche Interaktionen umfasst. Darüber hinaus sind beide durch einen ideellen Hintergrund geprägt. Aber so oder so ist natürlich, vom Zweck her gesehen, dieses Tun schwergewichtig der Infrastruktur-Ebene zuzuweisen.
Im übrigen sind die normativen Vorgaben, die Rudolf Steiner mit dieser Dreigliederung verbindet, nicht uninteressant: Er macht eine Anleihe beim Vokabular der französischen Revolution und weist das Postulat der Freiheit dem Geistesleben, dasjenige der Gleichheit dem Leben in einem staatlichen Verband und dasjenige der Brüderlichkeit (und Schwesterlichkeit, wäre heute hinzuzufügen) dem Wirtschaftsleben zu.