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Ökonomisches

Ökonomisches

1. Begriffliches
1.1 Zum Begriff der Ökonomie
1.2 Zum Begriff der Arbeit
1.3 Zum Begriff des Kapitals
2. Formen der Arbeit
2.1 "Arbeit" in archaischen Wildbeutergesellschaften
2.2 Arbeit in den politischen Sklavenhalter-Gesellschaften der Antike
2.2.1 Landwirtschaftliche Arbeit als kultische Handlung
2.2.2 Die mehr oder weniger natürliche Arbeitsteilung: Handwerk und Frauenarbeit
2.2.3 Sklavenarbeit
2.2.4 Die Geringschätzung der manuellen Arbeit
2.3 Arbeit in den politischen Feudalgesellschaften des Mittelalters
2.3.1 Die Leibeigenschaft
Werden, mindestens nach der marxistischen Terminologie, die politischen Gesellschaften der Antike als “Sklavenhaltergesellschaften” angesehen, so gelten diejenigen des Mittelalters als “Feudalgesellschaften”, in denen die auf einem Territorium lebenden Bauern gegenüber dem betreffenden Grundherrn hörig sind, womit eine Form der Unfreiheit durch eine andere abgelöst worden ist. Aber es stellt sich natürlich die Frage, wie es zu dieser Veränderung kommen konnte. Hier ist daran zu denken, dass das Mittelalter ja insofern nicht eine geradlinige Fortsetzung der Antike ist, als der Untergang des römischen Reiches und die Expansion der germanischen Stämme dazwischen liegen. Lange Zeit glaubte man, bei den letzteren hätten ursprünglich (d.h. noch zur Römerzeit) egalitäre Verhältnisse geherrscht und erst später hätte es eine Trennung in Klassen von Freien und Unfreien gegeben. Heute ist bekannt, dass dem nicht so war, sondern dass die gesellschaftliche Organisation der Germanen jener Zeit wohl dem nahekam, was in der Ethnologie Häuptlingstum genannt wird (vgl. 2.4 in “Politisches”). So gab es eine Art von Adligen, die grosse Gehöfte besassen, deren Land von Abhängigen und Unfreien bewirtschaftet wurde. Andererseits gab es durchaus auch eine aus der Antike heraus nachwirkende Fortsetzung der Sklaverei: So soll das wichtigste Handelsgut, das auf den Fernhandelsstrassen des frühen Mittelalters gehandelt wurde, aus Sklaven bestanden haben und diese Institution erst unter der Einwirkung der kirchlichen Lehre allmählich verschwunden sein.65
Nach Hartmut Boockmann 1981, 28, 34. Natürlich ist uns auch bewusst, dass im Zusammenhang mit dem Kolonialismus der westeuropäischen Mächte Sklavenhandel und -haltung in den Überseegebieten bis in die Neuzeit bestanden, in den Südstaaten der USA auch nach der Unabhängigkeit vom englischen Mutterland bis zum Sezessionskrieg (1861-65).
Daneben aber, so scheint es, gab es auch den Fall der zuerst freien Bauern, die mehr oder weniger freiwillig ihren Rechtsstatus aufgaben und sich einem Herrn unterstellten, also hörig wurden. Als Grund wird die Intensivierung der Landwirtschaft vermutet. In ihrer frühmittelalterlichen Form war sie noch eine extensive Angelegenheit, eine Art Wanderfeldbau mit Brandrodung. Danach setzte aber eine Intensivierung ein, die sich an der Bildung von permanenten Dorfsiedlungen und Ackerflächen und der Verwendung eines schollenbrechenden sog. Beetpfluges (statt des den Boden nur ritzenden Hakenpfluges) (vgl. Abb.5) ablesen lässt. Die Bauern hatten jetzt weniger Zeit für andere Aufgaben wie z.B. die Leistung von Kriegsdienst, was aber zu den Rechten und Pflichten der Freien gehörte. Sie hatten auch Schwierigkeiten, für die Kosten eines Kriegspferdes aufkommen zu können - in zunehmendem Masse musste nämlich der Kriegsdienst zu Pferde absolviert werden. Um diesen Problemen auszuweichen, soll die Umwandlung vom Status von Freien zu demjenigen von Hörigen vor sich gegangen sein.66
Vgl. Boockmann 1981, 31-32.
Abbildung 5: Der jüngere Beetpflug im Vergleich zum älteren Hakenpflug (aus Rösener 1987, 121)
Abbildung 5: Der jüngere Beetpflug im Vergleich zum älteren Hakenpflug (aus Rösener 1987, 121)
Wie dem auch sei, die Hörigkeit oder sog. Leibeigenschaft wird zu einem Kennzeichen der mittelalterlichen Bauerntums. Dabei haben die unter einem Grundherrn lebenden Bauern das Recht zur Bewirtschaftung des Bodens, müssen ihm dafür aber Abgaben und Dienste leisten (vgl. Abb.6). Diese haben nicht nur den Charakter eines “Pachtzinses”, sondern bedeuten mehr, denn zum Abhängigkeitsverhältnis gehört auch, dass der Grundherr für Schutz und Gerichtsbarkeit, also für gewisse Funktionen zuständig ist, die wir heute zu den staatlichen zählen. Der Status der Hörigkeit macht die Bauern nicht zu rechtlosen Personen, aber doch zu solchen mit eingeschränktem Rechtsstatus.67
Siehe Boockmann 1981, 32.
Ab dem 12. Jh. beginnen sich diese Abhängigkeitsverhältnisse aber zu lockern, es kommt zu einem allgemeinen Prozess der Erleichterung bäuerlicher Lasten und des Wachstums an bäuerlicher Selbständigkeit, der auch in gänzlicher Freiheit münden kann. Der Grund liegt sowohl in der damaligen starken Expansion der besiedelten und kultivierten Gebiete wie auch der Entstehung der Städte. Bauern, die mit ihrem Grundherrn nicht zu Rande kommen, haben jetzt Ausweichmöglichkeiten, und diese müssen jenen, wenn sie sie halten wollen, einen Abbau im Abhängigkeitsverhältnis gewähren. Andererseits werden von ihnen Rodungen zum Teil auch aktiv gefördert, und um Siedler anzulocken, kommen ebenfalls Erleichterungen als Anreiz in Frage.68
Nach Boockmann 1981, 33, 43; siehe auch Henri Sée 1948, 15.
Abbildung 6: Bauern liefern Abgaben an den Grundherrn ab. Holzschnitt aus Augsburg von 1479 (aus Rösener 1987, 219)
Abbildung 6: Bauern liefern Abgaben an den Grundherrn ab. Holzschnitt aus Augsburg von 1479 (aus Rösener 1987, 219)
2.3.2 Die bäuerliche Arbeit
2.3.3 Handwerkliche Arbeit und Zunftwesen
2.3.4 Die Rehabilitierung der Handarbeit
2.4 Arbeit im Industriekapitalismus der neuzeitlichen ökonomischen Gesellschaft
2.4.1 Transformation der Landwirtschaft und Heimindustrie
2.4.2 Fabrikarbeit
2.4.3 Arbeit als Ware
2.4.4 Arbeit als Quelle menschlicher Entfremdung
2.4.5 Taylorismus und Fordismus
2.4.6 Arbeitsmoral versus Berufsethik
3. Arten der Beziehung zum Boden
3.1 Archaische Gruppen als Teil des Landes, auf dem sie leben
3.2 Boden als Eigentum und als Ware: Politische und ökonomische Gesellschaften
4 Kaurischnecken, Geld und Kapital
4.1 Primitive Währung archaischer Art
4.2 Münzen und ihre politische Bedeutung in der Antike
4.3 Fegefeuer, Zins und Kredit im politischen Kontext des Mittelalters
4.4 Koloniale Ausbeutung, Kapitalakkumulation und Kommerzialisierung in der Neuzeit
5 Formen des Tausches: Von der Reziprozität zum Markt
5.1 Reziprozität bei vorpolitischen Gesellschaften
5.2 Redistribution in politischen Gesellschaften
5.3 Handel in den politischen Gesellschaften der Antike und des Mittelalters
5.3.1 Ökonomik versus Chrematistik
5.3.2 Märkte und Messen
5.3.3 Die Kaufleute
5.3.4 Gerechte Preise
5.4 Vom Merkantilismus zum Industriekapitalismus: Der Weg zur neuzeitlichen Marktwirtschaft
5.4.1 Der Merkantilismus und der Binnenmarkt
5.4.2 Vom Kolonialismus zum Industriekapitalismus
6 Zur ökonomischen Standardtheorie
6.1 Einige dogmengeschichtliche Hintergründe
6.2 Einige grundlegende Elemente der Theorie
7 Die Berücksichtigung der natürlichen Umwelt
7.1 Umweltökonomie
7.1.1 Der wohlfahrtsökonomische Ansatz
7.1.2 Der eigentumsrechtliche Ansatz
7.2 Ökologische Ökonomie
7.2.1 Das Konzept der Energie-Verkörperung von Gonzague Pillet
7.2.2 Das Konzept des Naturkapitals von Herman E. Daly
8 Die kulturelle Einbettung der Ökonomie
8.1 Eine Typologie wirtschaftsethischer Denkmuster (Ulrich Thielemann)
8.2 Das Konzept einer kulturellen Ökonomie (Joachim Schütz)
9 Die Globalisierung: Chance oder Risiko? Ein fiktives Gespräch
Zitierte Literatur