www.humanecology.ch · Skripten 1998/99 · Soziales

4.5.2 Die matrilineare Grossfamilie

Die folgende Beschreibung bezieht sich auf die ursprüngliche soziale Organisation der Irokesen, so wie sie u.a. von Morgan noch beschrieben worden ist.69 Die kleinste, unabhängig funktionierende soziale Einheit, die die Basis des gesamten Gesellschaftssystems bildete, war eine matrilineare Grossfamilie, ohwachira genannt. Sie bestand aus männlichen und weiblichen Individuen, insgesamt um die 50-200 Personen, die ihre Abstammung auf eine gemeinsame Ahnfrau zurückführten. Die ohwachira war auch eine Wohngemeinschaft: die Mitglieder bewohnten gemeinsam ein Langhaus, das i.a. etwa 25 m lang und je ca. 5 m breit und hoch und mit Einzelräumen für die einzelnen Kleinfamilien ausgestattet war (siehe Abb.18). Ebenso bildete die Matrilinie einen gemeinschaftlichen Haushalt, dem das bewegliche Eigentum gehörte; persönlichen Besitz gab es fast keinen. Das Oberhaupt einer ohwachira war eine Matrone, eine Frau in höherem Lebensalter, die aufgrund wünschbarer Eigenschaften wie Intelligenz, Führungstalent, tadellosem Charakter und einwandfreiem Lebenswandel von einer Ratsversammlung des Haushalts gewählt wurde. Als Adjutant war ihr einer der besten Krieger der Gruppe beigegeben. Daneben gab es noch andere von Frauen oder Männern besetzte Ämter, die ebenfalls vom Rat bestimmt, aber nie auf Lebenszeit vergeben wurden. Die fraglichen Personen hatten damit auch keine besonderen Privilegien und sie konnten auch jederzeit wieder abgewählt werden.70
Alle Eigentums- und Erbrechte folgten streng der mütterlichen Linie, was konkret folgendes bedeutete: Vererbt werden konnte nur persönliches Eigentum der Frau und des Mannes; dabei handelte es sich um Gegenstände des alltäglichen Gebrauchs. Das Eigentum der Frau ging an ihre Kinder, die theoretisch gleichberechtigt waren, wobei praktisch aber die Töchter bevorzugt wurden. Das Eigentum des Mannes dagegen wurde von den Kindern seiner Schwester geerbt.71 Jedes neugeborene Kind wurde automatisch Familienmitglied der mütterlichen ohwachira; Unsicherheiten bezüglich der verwandtschaftlichen Zuordnung und der rechtlichen Absicherung von unehelichen Kindern konnten dabei nicht entstehen. Mit der Stellung im Verwandtschaftssystem waren bestimmte Verhaltensnormen, Rechte und Pflichten verknüpft. Wurde ein Mitglied wegen krimineller Handlungen aus der ohwachira ausgeschlossen, ging es aller Rechte verlustig, was praktisch einem Todesurteil gleich kam, denn von nun an war es vogelfrei; niemand würde sein Leben beschützen, auch niemand seinen Tod rächen. Wurde eine ohwachira allmählich zu gross, konnte sie sich in separate Matrilinien aufteilen, die aber dann normalerweise lokal immer noch verbunden blieben. Umgekehrt konnte es vorkommen, dass eine ohwachira bei einem Mangel an weiblichen Nachkommen ausstarb.72
Hinsichtlich der Heiratsoptionen von ohwachira-Mitgliedern herrschte ein Exogamiegebot. Auch wurden ohwachira-interne sexuelle Beziehungen nicht geduldet. Bezüglich einer postmaritalen Residenzregel sind die Angaben unterschiedlich. Nach Schlesier bezog ein Ehemann Wohnsitz in der ohwachira seiner Frau, während nach Schumacher keine feste Regel galt, Matrilokalität aber (mit Ausnahme der Seneca, die zur Patrilokalität neigten) normalerweise den Vorrang hatte, allenfalls aber auch die Einrichtung der in 4.4 erwähnten Besuchsehe praktiziert wurde.73 So oder so blieben aber sowohl Frau wie Mann Mitglied ihrer eigenen ohwachira. Es war somit ausgeschlossen, dass jemand durch eine strategische Heirat seine gesellschaftliche Position hätte verbessern können. Es bedeutete auch, dass die Eheleute gesellschaftlich und wirtschaftlich gesehen wenig aufeinander angewiesen waren. Zwischen den von einer Heiratsverbindung betroffenen ohwachira wurden aber institutionalisierte gegenseitige Dienstleistungen etabliert und konnte in Notzeiten auf der einen mit Hilfestellung von der anderen Seite gerechnet werden. Eheschliessungen waren normalerweise monogamer Natur, wobei allerdings nach gewissen Berichten auch polygyne und/oder polyandrische Beziehungen vorkamen. Könnte es sich dabei um Überreste von früheren Gruppenheiratspraktiken, wie sie von Göttner-Abendroth als typisch für matrizentrische Gesellschaften genannt werden (vgl. 4.4), gehandelt haben?
Abbildung 18: Ein Irokesen-Dorf mit Langhäusern (aus Reader‘s Digest 1991, 123)
Abbildung 18: Ein Irokesen-Dorf mit Langhäusern (aus Reader‘s Digest 1991, 123)
Ehen wurden von älteren Frauen arrangiert. Spontane romantische Liebesbeziehungen hatten damit kaum eine Chance, zu einer Ehe zu führen. Andererseits war den organisierenden Frauen auch bewusst, dass jede Ehe ein Experiment sein würde. Es war immer denkbar, dass sich echte Zuneigung und auch sexuelle Treue nach der Eheschliessung einstellen würden. Wenn nicht - Ehebruch scheint nichts Ungewöhnliches gewesen zu sein -, konnte eine Scheidung relativ leicht vollzogen werden. Mann oder Frau kehrten einfach in den Haushalt ihrer Geburtsfamilie zurück, sofern sie diese überhaupt verlassen hatten. Allenfalls gab die Zuteilung der Kinder zu Diskussionen Anlass. Unter allen Umständen hatte die Solidarität zur ohwachira den Primat vor einer ehelichen Solidarität.74
Die Sozialisation von Kleinkindern erfolgte ohne Unterschiede für die zwei Geschlechter. Die ganze frühe Kindheit fand unter der Obhut der Mutter statt. Sie nahm ihre Kinder zur Feldarbeit mit, wobei die Säuglinge in Tragwiegen an einen Ast gehängt wurden, während die grösseren Kinder schon mithelfen mussten. Auch bei politischen Veranstaltungen konnten sie zusehen und zuhören. Geschlechtlich getrennte Sozialisationspraktien gab es dann ab dem 8. oder 9. Lebensjahr. Nun lernten die Mädchen unter mütterlicher Anleitung speziell Haushalts-Fertigkeiten und Feldarbeits-Techniken. Von den Knaben wurde dagegen erwartet, dass sie sich jetzt allmählich aus dem Schoss der mütterlichen Fürsorge emanzipieren würden. Zu diesem Zweck schlossen sie sich Jugendgruppen an, die im Freien jägerische und kriegerische Fähigkeiten erprobten. Bis zu ihrer Verheiratung blieben aber auch sie in ihrer ohwachira wohnen. Welche Rolle spielte bei alledem der leibliche Vater? Er blieb für ein Kind in verwandtschaftlicher Hinsicht ein Fremder und damit sozial gesehen von geringer Bedeutung. Vaterartige Rechte und Pflichten kamen dagegen den Brüdern der Mutter zu.75

Anmerkungen

69
Vgl. Morgan 1978, 62 ff.
70
Nach Schlesier 1997, 80-81, und Schumacher 1997, 99, 101.
71
Nach Schlesier 1997, 90 ff.
72
Nach Schumacher 1997, 97, 98, 101.
73
Siehe Schlesier 1997, 80, bzw. Schumacher 1997, 99 und 126.
74
Nach Schumacher 1997, 98 und 126-127.
75
Siehe Schumacher 1997, 99 und 124-125.