Das unter 4 genannte Beispiel steht für eine bilaterale Situation, die beidseitig Privatgüter betrifft. Wichtiger für die heutige Problemlage sind aber wohl Verhältnisse der Art, wie sie im unter 3 aufgeführten Beispiel zum Ausdruck kommen. Hier wird durch eine wirtschaftliche Tätigkeit ein Kollektivgut, die Luft, so weit negativ beeinflusst, dass für die Allgemeinheit Probleme entstehen. Erschwerend wirkt dabei der Umstand, dass um das Konzept von Kollektivgütern eine terminologische und definitorische Verwirrung herrscht. Axel Ostmann unterscheidet zwei Arten: a) Öffentliche Güter, die allen zur Nutzung ohne Einschränkung gleichermassen zur Verfügung stehen, und b) Gemeingüter, bei denen die Nutzung insofern rivalisierend erfolgt, als den anderen weniger zur Verfügung steht, wenn einer der Nutzungsberechtigten mehr für sich in Anspruch
nimmt.279Siehe Axel Ostmann 1998, 286. Bezüglich der Verwirrung: Binswanger (1989, 148-149) z.B. redet bei dem, was Ostmann “Öffentliche Güter” nennt, von “Freien Gütern”, weil sie aus dem ökonomischen Blickwinkel als reichlich vorhanden erscheinen und weil sie keinen Preis haben und deshalb von allen kostenlos in Anspruch genommen werden können. “Öffentliche Güter” dagegen sind für Binswanger Ressourcen, die bewusst aus dem erwerbswirtschaftlichen Bereich ausgeklammert werden, weil sie für eine dauerhafte Nutzung der Allgemeinheit vorbehalten bleiben sollen und dazu auch Schutzmassnahmen unterliegen, für die ein finanzieller Aufwand getrieben wird (Beispiele: Gewässerschutz, Landschaftsschutz).
Vor Jahren machte der amerikanische Ökologe Garrett Hardin mit einem Artikel Furore, in dem er unter dem Titel “Die Tragik der Allmende”, also am Beispiel einer Weide im Gemeinbesitz, den unausweichlichen Ruin gemeinschaftlich genutzter Güter postulierte, weil alle Beteiligten versuchen würden, einer ökonomischen Rationalität zu folgen und ihren Eigennutzen zu
maximieren.280Garrett Hardin 1968. Siehe dazu auch Kommentar von Schütz 1990, 179 f.
Die Details dieser Vorstellung sind im beigegebenen Exkurs zu finden. Hardin hat dabei allerdings übersehen, dass es historisch gesehen bei Gemeingütern immer wieder institutionalisierte Verhaltensregeln gegeben hat, die gerade eine Übernutzung und Zerstörung verhindert
haben.281Siehe dazu Ostmann 1998, 287 ff. Von Fikret Berkes, David Feeny, Bonnie J. McCay und James M. Acheson 1989 stammt ein Artikel, der eine entsprechende Gegenthese zu Hardins Behauptung vertritt.
Z.B. wissen wir, dass es in der traditionellen schweizerischen Bergwirtschaft strenge Vorschriften bezüglich der Bestossung der Alpweiden mit Vieh gab. Aber die Überlegungen Hardins passen sicher auf viele andere Problemlagen, vor allem etwa auch auf einige der heutigen globalen Umweltprobleme, z.B. den Treibhauseffekt, zu dessen Verminderung jetzt in langwierigen und mühsamen Prozessen versucht wird, zu internationalen Abkommen zu gelangen.